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Wie kann ich Sie unterstützen?

Schreiben Sie mir eine kurze E-Mail, welche Leistung Sie interessiert – und wie und wann ich Sie am besten erreiche.

Praxiszeiten

Nach Vereinbarung

Abrechnung

Rezepte von gesetzlichen Kassen können NICHT angenommen werden. Genaueres finden Sie im Bereich Abrechnung.

Zweitpraxis in Murnau

Ab Oktober kann ich Sie auch in meiner Zweitpraxis in Murnau betreuen. Bei Interesse sprechen Sie mich gerne darauf an.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Finanzierung einer ambulanten Psychotherapie

Kostenerstattungsverfahren nach § 13,3 SGB V:

Die Kostenerstattungsregelung gemäß § 13,3 SGB V ermöglicht es Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung, psychotherapeutische Kosten nicht nur bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung, sondern auch bei allen approbierten Psychotherapeut*innen, einschließlich solcher ohne Kassensitz, zu beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Therapeut*innen, die nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen sind. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn vor Therapiebeginn schriftlich zugestimmt wurde, wie es in den Psychotherapie-Richtlinien von 2017 festgelegt ist.

Um diese Bedingungen zu erfüllen:

  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um den Prozess zu verstehen und nach einem Zertifikat der Notwendigkeit zu fragen.
  • Bleiben Sie hartnäckig bei der Kostenerstattung, insbesondere in Regionen mit Therapeuten*innen-Mangel.
  • Sammeln Sie Absagen von etwa 10 Therapeut*innen und dokumentieren Sie diese.
  • Holen Sie eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ von Ihrem/r Hausarzt*ärztin oder Psychiater*in ein, die die Notwendigkeit für psychotherapeutische Behandlung bescheinigt.
  • Füllen Sie während einer psychotherapeutischen Beratung das PTV-11-Formular aus, das eine vorläufige Diagnose und Behandlungsempfehlungen enthält.
  • Reichen Sie den Psychotherapieantrag mit den unterstützenden Dokumenten bei der Krankenkasse ein, betonend, dass vor Ort keine Therapeut*innen verfügbar sind und eine dringende Behandlung erforderlich ist.
    Patient*innen haben ein gesetzliches Recht auf Kostenerstattung, und eine positive Empfehlung einer Gutachterin auf der Basis der Psychotherapierichtlinien ist entscheidend.

Quelle: https://www.gptg.eu/service/financings/index.html#kostenerstattung

Ist eine Kombination von Physiotherapie und Psychotherapie sinnvoll?

In der Physiotherapie hat eine Berührung den Sinn, körperliche Strukturen zu erreichen und diese zu therapieren. In der Psychotherapie gilt gleiches für die psychische Ebene. Beide Interventionen haben jedoch unterschiedliche Auswirkungen.

Um eine Konfusion und Vermischung beider Ebenen zu vermeiden, kommt eine parallele Kombination beider Therapieen nicht in Frage. Sie können jedoch nacheinander Anschluss finden.

Abrechnung

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, meine therapeutische Begleitung als Heilpraktiker oder als Physiotherapeut in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen beider Berufe werden in der Regel von privaten Kassen erstattet. Selbstverständlich kann ich Sie als gesetzlich versicherte Patient*in jederzeit auch als Selbstzahler*in (mit oder ohne Zusatzversicherung) behandeln.

Bitte beachten Sie, dass Rezepte von gesetzlichen Kassen NICHT abgerechnet werden können.

Physiotherapie

Privatrezept

Wenn Sie zu mir als Physiotherapeut kommen, benötige ich ein Privatrezept: Hier bekommen Sie eine Rechnung für die verordneten Maßnahmen vom Arzt.

ACHTUNG: Alle invasiven Methoden wie Akupunktur, Blutentnahme oder Neuraltherapie sind von diesen Leistungen ausgeschlossen.

Naturheilpraxis

Privatkasse

Hier stelle ich die Dagnosen und rechne ich die Leistungen nach ca. 3 bis 4 Sitzungen über die Gebührenordung der Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

ACHTUNG: Bitte informieren Sie sich VOR der Behandlung über eine Übernahme oder mögliche Ablehnung bestimmter Maßnahmen durch Ihre Krankenkasse. Aufgrund der unterschielichen Erstattungsrichtlinien der Krankenkassen bin ich nicht verpflichtet, dies vorab in meine Behandlungsüberlegungen miteinzubeziehen.

Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen

Sie sind gesetzlich versichert und haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistung? In diesem Fall sind Sie als Selbstzahler bei mir als Heilpraktiker in Behandlung und bekommen am Jahresende eine Rechnung über die geleisteten Therapietermine. Diese können Sie dann bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.

Selbstzahler

Die Therapietermine werden einzeln abgerechnet. Am Jahresende bekommen Sie eine Rechnung über die geleisteten Zahlungen. Diese können Sie bei anderen Stellen (z.B. beim Finanzamt) einreichen.